Markierungen entsprechend CA-Verordnung
Unsere UKCA gekennzeichneten Gläser, die in Kommerziellen Bereich eingesetzt werden, wie Bars, Gastätten, Restarants, Hotels oder Cafés, also Bereichen, in der die gesetzliche Verfügung nach exacter Ausgabe der Füllmenge zum Einsatz kommt, können können Eichmarkierungen in verschiedenen Ausführungen angebracht werden. Die UKCA Markierung kann sich am Glasrand oder auf einer Linie auf dem Gafäß befinden. Vor 2006 war die UKCA kennzeichnung als „Government Stamped“ (GS) oder „Crown Stamped Glassware“ bekannt.
Siehe Grafik links unten: Der Markierungslinie, Maßeinheit und UKCA-Kennzeichnung sind deutlich zu sehen, daraus ergibt sich die gesetzlich annerkannte Maßeinheit die eingesetzt werden kann.
Der Metrische Kennzeichnung besteht aus dem Buchstaben „M“ und den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde, eingerahmt durch ein Rechteck. In diesem Fall 2012. Die letzten 4 Ziffern (0126) kennzeichnen das prüfende Institut. In diesem Fall „The National Measurments Office“.
Gläser mit Randmaß haben die UKCA-Kennzeichnung an der Seite oder auf dem Boden, die Informationen müssen aber übereinstimmen. Die Dartellung ganz rechts, zeigt die CA-Kennzeichnung auf dem Glasboden.
Zwingend vorgeschrieben sind die Eichmarkierungen auf den Gläsern, wenn daraus kommerziell Alkohol ausgegeben wird. Sie benötigen keine UKCA gekennzeichneten Gläser, wenn Sie Alkohol ohne Berechnung ausschenken, im Hausgebrauch oder wenn ein alternatives aber geeichtes Gefäß benutzt wird.
Andere akzeptierte Maßangaben die den EU-Richtlinien entsprechen sind beispielsweise „jigger oder andere optisch markierte Einheiten“.